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QUELLEN
zur
■
Geschichte der Stadt Köln.
ERSTER BAND.
Her»usgf»fb«i
von
ftfcHlH itt Stadl Kill, und
ißr. Gottfriett EcHertz,
Ofcritfof im Uffethfca IHrfreHBM« Bjnihw in Uh.
Mit vier TalWn.
1
K0LV, ISCt.
Verlag der M. DuMont-Sehauberg'schen Buchhandlung.
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Vorbericht,
Auf dem Gebiete der kölnischen Geschichte stehen die Resultate der historischen Forschung nicht in dem richtigen Verhältnisse zu dem Einflüsse, den die Stadt Köln auf die staatlichen, bürgerlichen und socialen Verhältnisse des deutschen Volkes in den meisten Stadien der Entwicklung desselben ausgeübt hat. Von der Römerzeit bis in unsere Tage hinein reicht die kölner Geschichte. Diese ganze Reihe von Jahrhunderten hindurch hat Köln bei allen grossen Zeitfragen, bei allen weltgeschichtlichen Wendepunkten mehr oder weniger seine Bedeutung bewährt. In Köln zeigt sich von Augustus bis zum Zu- sammenbrechen des gewaltigen Römerreiches der Glanz, aber auch die Schwäche und Hohlheit des Römerthums. In Köln feierte der Glaubenskampf des jungen Christenthnms glorreiche Triumphe. In engster Beziehung zu Köln steht die Geschichte des nach den Rö- mern auf die Weltbühne tretenden fränkischen Volkes; Köln erzählt uns von der Schlaffheit des Merowingischen Königsstammes, von den brudermörderischen Zwistigkeiten in den fränkischen Fürstenfamilien, von der Schlauheit der fränkischen Hausraeier und von den schänd- lichen Intriguen in dem neuaufgesprossenen Herrscherhause. Von Köln aus wurde der Hauptanstoss zur Entwicklung und Pflege jenes be- wundern8werthen christlichen Geistes gegeben, der dem ganzen deutschen Leben im Mittelalter einen so frommen, mystischen Cha- rakter aufdrückte, der sich in Wissenschaft, Poesie, Malerei, Sculptur und Baukunst die herrlichsten Denkmale gesetzt und der in so vielen Instituten des Gewerbfleisseg, der Cultur, der Frömmigkeit und der Wohlthätigkeit die erfreulichsten Früchte hervorgebracht hat. Was
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Rom für die Wissenschaften in Italien, was Paris für Frankreich, das war Köln für das mittlere und niedere Deutschland. Die kölner Bisehöfe legten den Grund zu jener grossartigen Macht, mit der die deutsche Geistlichkeit im Mittelalter die Geschicke des deutschen Reiches leitete. Von Köln gingen die weitverzweigten Handelsver- bindungen aus, die der deutschen Hanse so viel Macht, Einfluss und Reichthum errungen haben. Die gewaltigen Kämpfe, die in jener Zeit Hand und Kopf in Bewegung setzten, haben in Köln ihren Vor- gang, ihren Typus, ihre Triebfeder: der Kampf des zu Macht ge- langenden Bllrgcrthums gegen die hochmüthigen Geschlechter, 'die Erhebung der Städte gegen ihre Fürsten, die Opposition der neu- entstehenden Territorialhohcit gegen die kaiserliche Macht. In Stadt und Kurstaat Köln verschlingen sich diese Rivalitäten zu einem fort- dauernden Kampfe, der manche Jahrhunderte hindurch die Aufmerk- samkeit der Welt beschäftigte. Wir erinnern nur an die Wirren, in denen das kölner Btirgertkum sich eine selbstständigc politische Lauf- bahn und eine gesicherte Verfassung erkämpfte, an die Streitigkeiten, in denen die Erzbischöfe fortwährend mit der auf ihre Macht, ihren Reichtbum, ihren Umfang und ihre Volkszahl stolzen Stadt verwickelt waren. Auch als Stadt und Erzbischof ihre gesonderten Bahnen gingen, blieb unsere Geschichte bedeutungsvoll; so zu den Zeiten des grossen Schisma's, der Reformation, des dreissigjährigen Krieges, der französischen Raubzüge, der verschiedenen Erbfolgekriege. Un- sere Gegend behielt ihre hervorragende Stellung, bis die Reichsstadt wie das Kurfürsteuthum unter der Wucht der französischen Revolu- tion und der neuen Ideen zusammenbrach.
Von den Quellen, woraus eine Geschichte Kölns zu schöpfen hat, sind viele bereits veröffentlicht, namentlich Annalen und Chroniken. Weniger sind die Urkunden ans Licht gezogen. Wir geben hier eine Zusammenstellung der hauptsächlichsten bereits veröffentlichten Quellen; es wird daraus ihr Verhältnis zu den ungedruckten, deren Zusam- menstellung ebenfalls unten erfolgen wird, sich ergeben. Für manche Partieen der kölnischen Geschichte ist das Material noch sehr dürftig ans Licht gezogen, wie für das vierzehnte, fünfzehnte, sechszehnte und siebenzehnte Jahrhundert; für diese Zeit wird auch das vorlie- gende Urkundenbuch von grösserer Bedeutung sein.
Die wichtigeren veröffentlichten Quellen sind:
iSeries episcopomm et archiepincoporum ; eine derselben nach einer werdencr Handschrift publicirt von Eckhart in: Comment. de rebus Franciae orient., II. 918; beide bei Böhmer, III. 340 ff., nach derselben
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werdener und nach einer branweilerer Handschrift abgedruckt. Eine andere Serie«, mit geringen Abweichungen, hat Mooren 1825 in Brewer's vaterl. Chronik, Bd. I. 267, aus einer ehemals gladbacher Handschrift publicirt.
Catalogus episcoporum et archiepiscoporum Coloniensium, reichend bis Philipp von Heinsberg; zuerst abgedruckt in: Hahn, Collect io monum. med., I. 385 ff. Eine zweite Kecension mit spätem Fort- setzungen hat Würdtwein abdrucken lassen in den Nov. snbsid. misc, 12. 327. Eine dritte Recension ist in dem von Caesariiis Heistcrba- censis überarbeiteten und fortgesetzten Catalogus enthalten. Eine Abschrift davon findet sich in den Farrag. Gelenii, tom. 30 f. 955 ff. Böhmer hat diese Copie in seinen Fontes, H. 271 ff., abdrucken lassen. Eine bis jetzt noch unbekannte Handschrift dieses Catalogus findet sich in einem prachtvollen Evangelistarium des kölner St. Georgs-Stiftes, im Kirchen-Archiv von Maria in Lyskirchen zu Köln. Die Handschrift ist aus dem zwölften Jahrhundert, und schliesst mit Philipp von Heinsberg. Sie trägt die Ueberschrift: Catalogus episco porum Coloniensium. Die Hauptabweichungen von dem Abdruck bei Böhmer sind folgende: Die Handschrift hat eine Lücke, wo bei Böhmer S. 271 der Name Euphrates steht; Zeile 6 von unten • hat Böhmer: voeaverit, während in der Handschrift steht: vaeave rit; S. 272 Z. 25: Bertheminus, statt: Berterinus; Z. 27: Hildebaldus, statt: Hildeboldus; Z. 29: Attabaldus, statt: Athabaldus; Z. 5 v. u.: archiepiscopi, statt: episcopi ; S. 273 Z. 1: iterum, statt: interim; Z. 10 v. u.: tunc penitens Romam venit, pape que egerat confessus est, statt: tunc ueniens Romam penitentia duetus pape quid egerit confessus est ; S. 274 Z. 2 : construxit, statt : instruxit ; Z. 5: die Worte: sepultus etc. fehlen in der Handschrift; Z. 11: quasi nielin dulcabitur, statt: quasi mel dulcabitur; Z. 26: ecclesiam Colonicn sera, statt: Colouiam; S. 275 Z. 5: Richinza, statt: Richza; obüt etc. fehlt in der Handschrift; S. 276 Z. 10: imperialem, statt: imperato riam; Z. 21: Reinoldus, statt: Reinaldus; Z. 23: Hildensheim, statt: Hildilhcim; Z. 10 v. u.: mysticis muneribus, statt: uariis muneribus; S. 277 Z. 18: Et bis et aliis etc. fehlt in der Handschrift. Die Hand schrift schliesst mit den Worten: quadragesimus tercius Philippus Ein fernerer Catalogus ist: Levoldi a Northof, Catalogus archiepisco porum Coloniensium, reicht bis 1349; zuerst gedruckt bei Meibom, Rerum germanicarum scriptores; wiederum mit einigen Verbesscrun gen abgedruckt bei Böhmer, Fontes, II. 282 ff., zuletzt cd. Tross, 1859 Die letzte und umfangreichste, 1370 entstandene Recension ist die Cronica presulum et archopescoporum Coloniensis ecclesiae. Stückweise
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und zerpflückt wurde sie in das Magnura ehronicon belgicum aufge- nommen, welches in der zweiten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderte von einem Mitglicdc des dicht vor Neuss gelegenen Oberklosters verfasst wurde. Eine bis zum Jahre 1508 fortgeführte, der Biblio- thek des katholischen Gymnasiums in Köln zugehörige Handschrift dieser Chronik Hess Dr. G. Eckertz im 1. Hefte des 2. Jahrganges der Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein abdrucken. Mehrere im städtischen Archiv befindliche Copieeu der Croniea prc- sulum werden unten namhaft gemacht.
Chronica regia oder Chronica Godefridi Coloniensis ; von dieser Chronik, die viele für die kölner Geschichte wichtige Nachrichten enthält, wurden lüOO, 1624 uud 1717 die Jahre 1102 bis 1237 im ersten Bande von F reher, Scriptor. rer. german. gedruckt, dann 1723 das vorhergehende Stück, von Erschaffung der Welt bis 1162, in Eccard, Corpus scr., I. C83 ff.; das Stück von 964 bis 11G2 aus- züglich bei Würdtwein, Nova subs., 13. 1 ff.; zuletzt bei Böhmer, Fontes, II. 329 ff. und BEL 408 ff., beide Abschnitte liefern den Go- defridus vollständig.
Annale* Colonienses brevissimi (814—870); zuerst gedruckt bei Eckhart, II. 917, dann bei Pertz, Monum. germ., I. 97.
Annales Colonienses (776— 1028J; theilweise gedruckt in Elan- heim, Cat. cod. masc. bibl. Col., p. 142, dann bei l'ertz, L 97.
Annales Agrippinenses (1092 — 1384), bei Pertz, XVI. 736.
Annales saneti Petri Coloniensis (798 — 818), bei Pert/., XVI. 730.
Annales Colonienses breves (814 — 964), bei Pertz, XVI. 730.
Annales liemenses et Colonienses (961 — 1196), bei Pertz XVI. 731.
Notae S. Petri Coloniensis, bei Pertz, XVI. 734.
Annales iS. Gereonis Col. (1191—1248); zuerst von S. Boisseree publicirt in den Jahrbüchern der Alterthumsfreunde im Kheiulandc, 12. 154, und von Lersch, 14. 12; dann bei Böhmer, III. 399, zuletzt bei Pertz, XVI. 733.
Chronicon tianeti Martini Coloniensis, bei Pertz, II. 214.
Reimchronik von Gottfried Hagen. Hagen, der erst im Dienste des Doincapitels gestanden hatte, später Syndicus oder „sehriever der 8tcdeu wurde, beschreibt als Augenzeuge die Kämpfe des drei- zehnten Jahrhunderts. Sein Bericht reicht bis zum Jahre 1272. Aus- gabe von Ecerhard v. Groote.
Kalendarium necrol. ecclesiae Coloniensis maioris, auszüglich aus ciuer tricrer Handschrift bei Böhmer, III. 342, dann bei Lacomblet, Archiv, II. 1.
Kalendarium necrol. S. Martini Coloniensis, bei Böhmer, III. 347.
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Memorienbuch des Mariengraden-Stiftes ; auszttglich bei Laeomblet, Archiv, II. 49.
Memorienbuch des Stiftes St. Severin ; niitgetheilt von Mooyer bei Lacomblet, Archiv, III. 144.
Catalogus abbatum S. Martini Coloniensis, bei Böhmer, III. 344.
Brunonis archiepiscopi vita. bei Pertz, VI. 252 ff.
Heriberti archiep. vita attct. Lantberto, bei Pertz, VI. 739 ff.
Heriberti vitae attct. Ruperto fragmenta, bei Pertz, VI. 742 ff.
De translatione S. Evergisli, bei Pertz, VI. 279 ff.
De translatione S. Patrocli, bei Pertz, VI. 280.
Vita Annonis archiepiscopi, bei Pertz, XIII. 465 ff.
Translatio S. Annonis archiep., bei Pertz, XIII. 514 ff.
Caesar ii Heisterbacensis vita sancti Engelberti, bei Böhmer, II. 294 ff.
Von den Quellenschriften secundärer Natur, so wie von den zahlreichen kölner Monographieen und Special-Schriften heben wir, mit Uebergehung der bekannten, in neuerer Zeit erschienenen, hervor :
Die Cronica van der hilliger stat Coellen; gedruckt zu Köln 1499, bei Job. Kölhof. Dieses merkwürdige Buch, welches mehr den Charakter einer gelungenen Compilation, als einer selbständigen Arbeit trügt, fusst nach der Angabc des Verfassers auf der Chronica presulum, der Chronik der Könige von Frankreich, der Chronik von Sachsen, Trier, Mainz, Brabant, Holland, Flandern, Geldern, Cleve, Jülich. Nicht weniger als aus den genannten, hat der Compilator aus einer handschriftlichen kölner Chronik geschöpft, die er anzuführen versäumt hat. Es ist die weiter unten noch zur Sprache kommende sogenannte Kathhaus-Chronik. Ganze Passus die- ser Chronik finden sich wörtlich in dem Kölhof'schen Druckwerk wieder. Der in der Goldschmiede-Zunft eingeschriebene Buchdrucker Johann Kölhof, der Mitglied der hanseatischen Gesellschaft war und sich eben so gut auf den Ochsenhandel verstand wie auf den Bücher- vertrieb, glaubte, dass in der aufgeregten Zeit, in welcher das Ver- hültniss der Stadt zum Erzbischofc mit leidenschaftlichem Eifer im Käthe zu Köln, am kurfürstlichen Hofe zu Bonn und bei der päpst- lichen Curie zu Koni verhandelt wurde, der Verlag einer umfassen- den kölnischen Chronik ein günstiges Geschäft verspreche. An dein kölner Dominicaner HamelmanniiM, oder, wie es in Brewer's vaterl. Chronik heisst, am Schulmeister Jobannes Stump fand er den Mann, der ihm das Manuscript lieferte. Weder der Rath, noch die Geist- lichkeit, noch der Erzbischof, noch der Papst war mit dem Werke
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zufrieden. Der Verfasser wurde gerichtlich verfolgt; er flüchtete nach Frankreich und hielt sich hier in einem Kloster bis zu seinem Tode verborgen. Joh. Kölhof wurde in schwere Fiscalstrafe genommen. Von Seiten des Ofticialates, des Rathes und des römischen Stuhles wurde das Lesen der Kölhof sehen Chronik verboten. Mehrere Hun- dert Exemplare der Chronik wurden auf dem Altenmarkte öffentlich verbrannt. Schon früher war eine ziemliche Anzahl Exemplare auf dem Wege nach der frankfurter Messe gestohlen worden. Hartzheim (Bi- bliotheca Col., p. 59) behauptet, es seien drei Ausgaben erschienen; das beruht aber auf einem Irrthum; die Ausgabe von 1499 ist die einzige.
Petrus Mersaeus, De elect. eccl. archiep. ac ep. Col., CoL 173G. Winheim, Sacrarium Agrippinae, Col. 1736.
Conatus chronologicus ad catalogum episcoporum Col. etc., Col. 1745.
Quinquennalis seditio atque rebellio Ubiorum Status autore F. 2L Trips., Leipzig 1704.
Arnoldus Meshooius, De vita, moribus et obitu Caspari Vlen- bergii, 1638.
M. ab Isselt, De bello Colon, libri, cui praefixa est historia de- fectionis et schismatis Herrn, com. de Weda, Colon, quondam archiep., auet. Meshovio, 1620.
Annales Novesienses, bei Martene et Durand, t. IV.
Gelenius, Aeg.f Supplex Colonia, 1639.
Gelenius, Aeg., Par SS. Swibertus et Plectrudis, 1640.
Gelenius, Aeg., De admiranda magnitudine Col., Col. 1645.
Gelenius, Aeg., Preciosa Hierotheca, Col. 1634.
Croinbach, H., Historia trium regum, Col. 1654.
Cromlach, IL, Vita et martyrium s. Ursulae et soc., 1647.
Crombach, IL, Auctuarium sanetae Ursulae vindicatae, Colon. 1669.
Glasen, M., Das edle Coelln oder Beiträge zu einer Abhandlung von rittermässigen Cölnern, Cöln 1769.
Glasen, M., Erste Grunde der Kölnischen Schreinspraxis, Köln 1782.
aasen, M., Der Kölnische Senat in den mittleren Zeiten, Köln 1786.
Glasen, M., Das Niederich in den Materialien, 1781.
Acta sanetomm der Bollandisten und Surius de sanetorum vitis. In den Werken der Bollandisten und des Surius sind die handschrift liehen Vitae et res gestae sanetomm Col. benutzt.
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Hamm, G. R, Burggraviatus Ubio-Agrippinensis, Col. 1750. Hamm, G. R, Scabinatns Ubio-Agrippinensis, 1751. Hamm, G. R, Advocatia Ubio-Agrippinensis, Col. 1771. Hamm, G. R, Conradus ab Hochstaden, Col. 1771. Hamm, G. R, Engelbertus comes a Falkenburg, Col. 1771. Hartzheim, De initio Mctrop. eccl. Coloniae Agripp., Col. 1731. Hartzheim, Bibliotheca seriptorutn Coloniensium, 1747. Hartzheim, J., Historia rei nummariae Coloniensis, 1754. Concilia Germaniae, qnae Jo. Fr. Schannat magna ex parte primum collegit dein P. Jon. Hartzheim auxit, continnavit etc., Col. 1759 ff. Statuta et Concordata der Stadt Köln.
Heinr. Balth. Edler v. Blum, Gedanken Uber das Herzogthum Lothringen, herausgegeben von G. Fr. v. Blum, Bonn 1786.
G. F. Edler v. Blum, Lage der Cülnischen Kircho bis auf Hilde bold, Bonn 1788.
D. M. u. T., Sätze und Fragen aus der Cöllnischen Kirchen- und Staatshistorie, Coln 1791.
Materialien zur geist- und weltlichen Statistik des niederrk und toestph. Kreises, Erlangen 1780 ff , im Ganzen vier Bände.
Heister, Suffraganei Colonienses, Col. 1641.
K. H. Gundling, Ausf. discours ttber den Zustand der teutschen Churfltrstenstaaten, Frankf. u. Leipz. 1748.
Xettdblati, Nachricht von einigen Klöstern der h. Brigitta, Frank- furt u. Ulm 1764.
Archiv für die Geschichte und Statistik des Vaterlandes, 1. Bd., Bonn 1785.
Subsidia miscellanea hist. Col. illustrantia, Bonn 1778.
Apologie des Erzstiffts Cölln wider Bürgermeister und Kath der Stadt Cölln, Bonn 1657.
Securis ad radicem posita (von Peter Alexander Bossart), Bonn 1687.
Ütangifolius, Annales circuli Wesph., 1656.
An die R. Kais. Majestät vom Capitull des Thumb-Stifts Collen abg. Remonstration, 4°. Die in Bonn 1697 erschienene Gegen-Remon- stration nebst anderen Manifesten und Gegen-Manifesten.
Manifest, aus was Ursachen Max. Heinrich auf der Stadt Collen Eingesessener zuständige Intraden unlängst eine prohibition anzulegen genöthigt worden.
Auf Ihrer Churf. Durchl. etc. ausgegebene Manifest wohlbegrun deter Gegen-Bericht von Bürgermeister u. s. w.
Aclenstücke zum kölnischen Toleranzstreit, 1787—1789.
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Eine Reihe von Manifesten, Gegen- Manifesten, Streitschriften, Pro- memoria'» und Dednctionen in Sachen der Stadt gegen die Erzbischöfe, sich beziehend auf die Rheinmühlen, die Fettwage, Oberherrlichkeit, Gerichtsbarkeit u. s. w.
Judendunck, Arnold, Theatrum Lanieuae Coloniensis sivc blutige Schaubühne etc., Coeln 1694.
Fr. Gramer, De ecclesiae metr. Colon, jure in Bremensem olim suffr., Bonnae 1792.
Aldenbrlick, De Religione antiquorum Ubiorum, Col. 1749.
Mastiaux, De vet. Ripuariorum et praec. corum metr. Col. statu, 1784.
Mastiatuc, Dissertatio exh. hist., exercitium ac suspensionem turni eccl. Colleg. Colon., Bonnae 1786.
Gr. Kolb, Series episc., archiep. et elect. Mog., Trev. et Colo- niensium, 1733.
Broelmann, Epideigma sive spec. hist. vet. civ. Col. Agr., 1G08. Buencmann, De S. Sigewino archiep. Colon., 1750. J. M. Fuchs v. Herrnau, Das Leben der Bischöff etc. zu Cöllen, 1691.
C. J. Kremer, Akademische Beitrage, 2. Bd., Mannheim 1776. Ign. Rnderique, s. Colon, eccl. de suae metr. origine traditio vin- dicata, 1731.
Die Aufschlüsse, welche die kölner Geschichte aus all diesen Druckwerken, Quellen sowohl wie anderweitigen Bearbeitungen, ge- winnen kann, sind nicht im Stande, die kölner Geschichte nach allen Richtungen hin aufzuhellen und namentlich ein klares Bild des Ein- flusses zu vermitteln, welchen die Stadt Köln das ganze Mittelalter hindurch auf die Entwicklung der deutschen Verhältnisse gehabt hat. Es wird erst Licht in die kölner Vergangenheit fallen, wenn die bis jetzt allzu ängstlich verschlossenen Schätze des kölner Stadt-Archivs fllr die historische Wissenschaft verwerthet werden. Die städtischen Archivalien sind im Stande, uns die vergangenen Jahrhunderte zur lebendigen Gegenwart zu gestalten ; sie fussen auf dem Leben der Stadt und des Volkes, und an ihnen haben wir die untrüglichsten Führer zur Beurtheilung der früheren Sitten und Zustände ; sie grei- fen unmittelbar in die Verhältnisse und Bestrebungen ihrer Zeit hinein und sie vermitteln eine objective, wahrheitsgetreue Auffassung der jezeitigen Zustände. Nur an der Hand der Urkunden kann man dazu gelangen, die Verhältnisse aufzufassen, wie sie in der Wirklich keit waren, und jede Einseitigkeit bei der Beurtheilung der histori
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sehen Thatsachen zu vermeiden. Die Urkunden des eigentlichen alten kölner Stadt-Arehivs heginnen erst mit dem Jahre 1 159. Einzelne ältere Urkunden, die jetzt im Stadt-Archiv aufbewahrt werden, rüh ren ans kölner Stiftern und Klöstern her; sie waren bei der allge- meinen Verwirrung am Ende des vorigen Jahrhunderts in den Besitz einzelner Freunde der städtischen Geschichte und städtischer Alter- thllmer gekommen und durch Kauf oder Vermächtniss ist das Stadt- Archiv in ihren Besitz gelangt. Von diesen älteren Schriftstücken reicht aber kein einziges bis in die merowingische Zeit hinauf. Bis in die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts hatte sich ein merowin- gisches Diplom im Archiv des Domstiftes befunden. Nach der An- gabe von Koderique und v. Hillesheim wurde dieses älteste Denkmal der kölnischen Vergangenheit zum Einband eines neuen Cartulars zerschnitten. Im Archiv von St. Cunibert befanden sich bei der Auf- hebung des Stiftes noch zwei Diplome aus der Zeit des Erzbischofs Gunthar. Das eine kam in den Besitz des Herrn v. Hontheim, das andere wurde vom Canonicus v. Hillesheim erworben. Es ist unbe- kannt, ob diese Urkunden jetzt vernichtet sind oder unbeachtet auf irgend einem Speicher liegen. Die meisten der ältesten kölner Ur- kunden werden bei den verderblichen Raubzügen der Normannen zu Grunde gegangen sein.
Nach der normannischen Verwüstung begann die Stadt langsam wieder gedeihlich empor zu wachsen. Das Gemeinwesen erhob sich zu rüstiger Kraft, das bürgerliche und kirchliche Leben entfaltete sich zu voller Blüthe. Die Stadt dehnte ihren Bering nach aussen weiter aus und zog zunächst die um die alte römische Mauer liegen- den Höfe und Klöster in ihren Bezirk. Es dauerte aber noch lange, ehe sich die Leitung sämmtlicher bürgerlichen Verwaltungs- Angclegenheiten in der Hand einer obersten Behörde concentrirte. Es beruht darum in der Natur der damaligen Verhältnisse, dass die Zahl der im Namen und Interesse der Stadt ausgefertigten Urkun- den in jener Zeit nur eine äusserst beschränkte ist1). Diese städti- schen Briefe und Privilegien waren der Obhut des Stadtvogtes an- vertraut. Derselbe hatte seinen Sitz in einem festungsartigen Hofe am Laurenzplatz, dem späteren Hause „zur Stesse". In dem Gewölbe dieser Burg hielt er die städtischen Freibriefe bewahrt.
*) Die meisten dieser Urkunden hat bereits Lacomblet in seinem für die Ge- schichte ih's Nifiderrheines so Qberaus wichtigen Urkundenbuche zum Abdruck
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Andere stellte sich die Sache, als die eigentliche Verwaltung sich immer mehr den Amtleuten und Schöffen der einzelnen Bürgerhäuser entzog und in die Hände des allmählich sich zu einer Centraibehörde gestaltenden Käthes Uberging. Die Stadt schüttelte nun Schritt für Schritt die Abhängigkeit vom Erzbischofe ab, und der Kath über- nahm die selbständige Leitung des ganzen grossen, blühenden Genicindewesens. Die Freiheiten und Privilegien mehrten sich. In einer Zeit, wo die Erzbisehöfe Alles aufboten, um die Stadt wieder in das frühere Abhüngigkeits- Verhältnis» zurückzudrängen, musstc dem Rathe Alles daran liegen, den bestehenden Zustand möglichst durch bündige Urkunden zu legalisiren. Er musste grossen Werth darauf legen, diese Briefe, Privilegien, Vergleiche, Friedschlüsse, Rechtsgebräuche u. s. w. an einem sichern Orte aufzubewahren. Im Rathhause selbst, welches im Anfange des vierzehnten Jahrhunderts erbaut wurde und anfanglich nur aus dem Erdgeschosse, dem sogenann- ten hanseatischen Saale und dem als Kanzlei dienenden Nebenzimmer bestand, war für ein festes Archiv-Local nicht gesorgt. Die Archiva- lien, päpstliche und kaiserliche Briefe, Verträge mit Fürsten, Städten und Herren, Pfandschreiben, Lehn-, Sold- und Geleitbriefe hatten bis dahin wohlverwahrt in dem Archiv-Locale des Hofes „zur Stesse" geruht. Diese Urkunden waren hier geblieben, auch als die Herren von der Stesse diesen Hof im Jahre 1262 durch Kauf an sich brachten.
In dem Thurme, den der Rath am Anfange des fünfzehnten Jahr- hunderts guten Theils ans den Strafgeldern, wozu eine Anzahl von Patriciern verurthcilt worden, „zur Ehre der Stadt und zum gemei nen Besten" auf dem Hofraume hinter dem Rathhause zur Aufbe- wahrung der Stadtweine und für Abhaltung der Raths Versammlungen bauen Hess, wurde auch ein besonderes Gewölbe zur Aufbewahrung der städtischen Urkunden hergerichtet. Das Gewölbe, in welches nur die Original-Urkunden und Privilegien deponirt wurden, war mit mehreren Schlössern versehen. Die Schlüssel dazu wurden von drei Mitgliedern des Rathcs, den sogenannten Gewölbs-Hcrren, aufbewahrt. Die Gewölbs-Herren mussten vor der Uebernahme der Archiv-Schlüssel einen leiblichen Eid schwören, dass sie die Schlüssel getreulich bewah- ren, das Gewölbe nur in Gegenwart von wenigstens zwei Gewölbs- Herren, einem Syndicus und einem Secretarius öffnen und aus den städtischen Documenten, was der Stadt zum Präjudiz oder Nachtheil gereichen könne, nichts verrathen wollten.
Gleich nach der Uebertragung der Urkunden wurde auch mit der Repertorisirung begonnen. Der aus dieser Zeit noch vorhandene Ka-
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talog scheint aus dem Jahre 1415 zu sein. Es ist ein zierlich und sauber geschriebener Pergament Codex in gross Quart. In 48 höl- zernen Laden weis't er etwa 1400 inhaltlich angegebene Urkunden nach; in 8 anderen Laden ist eine unbestimmte Anzahl ¥on Quit- tungen, Mannbriefen, Söldnerbriefen, Schuldbriefen, Copieen u. a. w. summarisch aufgezeichnet. Ausserdem waren noch einige Kisten mit Geleitsbriefen und mannichfacheu Schreiben an den Rath verzeichnet. Der Zuwachs von Urkunden wurde in diesem Kataloge stets nach- getragen. Die Urkunden selbst waren meist aufgerollt bewahrt.
Im Laufe der Zeit schwand die anfänglich so schöne Ordnung. Darum befahl der Rath im Laufe des sechszehnten Jahrhunderts wiederholt, eine gründliche Revision und Visitation des Archivs vor- zunehmen. Die Arbeit konnte aber nie in rechten Fortgang kommen. Die bei solchen Revisionen niedergeschriebenen Protocolle beweisen recht klar, mit -welcher Oberflächlichkeit und mit welchem Wider- willen diese wichtige Arbeit betrieben wurde.
Je mehr man visitirte, desto klarer wurde man sich Uber die eingerissene Unordnung und über die Unzulänglichkeit der bestehen- den Archiv-Verwaltung. Die Stimmen, welche die Anstellung eines eigenen gelehrten Archivarius verlangten, brachen sich an der Aengst- lichkeit, mit der die Gewölbs-Herren an ihren traditionellen Rechten festhielten.
Man glaubte dem so vielfach laut werdenden Wunsche nach einer gründlichen Reorganisation des Archivwesens hinreichend gerecht werden zu können, wenn man für eine leidliche Ordnung in den Original-Urkunden sowohl wie in dem immer massenhafter anwachsen- den Vorrath der anderen Actenstticke sorgte. Dieses Acten-Archiv bestand neben dem Gewölbe als ein besonderes Institut. Es umfasste die Schriftstücke der laufenden städtischen Verwaltung, so wie die von den im Gewölbe aufbewahrten Urkunden, den expedirten städtischen Schreiben und den wichtigsten Process-Acten genommenen Abschriften.
Schon im Jahre 1326 hatte man begonnen, die Stadt-Privilegien in besondere Bücher abschriftlich einzutragen. In gleicher Weise wurden die mannigfachen Statuten, Gesetze, Weisthümer, Plebiscite, Morgensprachen u. s. w. in besondere Pergamentbände zusammenge- schrieben. Im Anfange des siebenzehnten Jahrhunderts sollte dieses Ordnungs-Geschäft zu Ende geführt werden. Niemand schien für diese schwierige Aufgabe tauglicher, als der Syndicus Dr. Michel Kronenberg. Er wurde am 7. December 1609 beauftragt, „neben seinen anderen Arbeiten die ganze städtische Registratur, Briefe,
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Siegel, Register, Abschiede, Protocolle, Registrat ions-BUcher und der Stadt Privilegien in eine richtige Ordnung zu stellen, zu verfassen, zu extrahiren und darüber mit Hülfe des Secretarii und Registrotoris siehere indiees, inventaria und Register aufzurichten und zu verferti- gen. Und damit dies alles desto forderlicher verrichtet und zu Ende gebracht werde, soll er nicht allein aller anderen Rechtssachen hin- füro entschlagen und bemüssiget sein, sondern auch keine weiteren Advocationes annehmen und mit äusserstem Fleiss unablässig daran sein, damit die Registration in sechs Jahren völlig zu Ende gebracht werde. Inmassen er dann solches alles bei geleistetem Eide, sofern er durch Gottes Gewalt daran nicht verhindert, getreulich und ohne Gefährde zu vollziehen gesichert, und daneben gelobet und verspro- chen, alle Geheimnisse und Secrcta, so er hierbei vernehmen und erfahren möchte, geheim und verschwiegen zu behalten. Dagegen hat wohlgedachter Rath dem Dr. Kronenberg neben seinem jetzigen jährlichen Salario alle Vierteljahr einhundert Thaler, thut das ganze Jahr 400 Thaler kölnischer laufender gemeiner Wahrung liefern, und handreichen zu lassen versprochen." Mit dieser Registration konnte Kronenberg aber erst im Jahre 1620 beginnen.
Kronenberg unternahm seine Arbeit mit Fleiss, Liebe und Sach- kenutniss. Vom Feste St. Johannis 1620 bis in das Jahr 1623 war er unausgesetzt mit dieser schwierigen, mühevollen Arbeit beschäf- tigt. Gesundheits-Rücksichten und anderweitige Amtsgeschäfte nöthig- ten ihn, die Arbeit auf einige Jahre zu unterbrechen. Erst am 12. Februar 1627 übergab er dem Rathe Uber seine „expedirten Stücke und Verrichtung ein Verzeichniss und Relation". Kronenberg „wollte dieses Werk, daran einem ehrsamen Rath und gemeiner Statt hoch inmerklich gelegen, gerne continuiren und bis zur Endschaft ausfüh- ren"; aber er beklagte sich, dass „in vergangener Erfahrung und Examination der alten Schriften, Briefe und Privilegien sein Gesicht dermassen abgenommen und blödig geworden, dass ihme, wie gerne er auch wollte, unmöglich geworden, das Werk zu vollenden". Er erklärte dabei, dass, wenn der Rath Jemanden anders dazu verord- nen würde, er alsdann ganz gerne die Hand darüber halten und sein Bestes dabei verwenden wolle.
Der Registrator Adam Weiss Ubernahm nun die Vollendung der Arbeit. Auf diese Weise kam Uber die Documente des Archiv-Ge- wölbes ein Repertorium zu Stande, welches den ganzen Urkunden- schatz inhaltlich kurz zusammenfaßte, aber zum Zwecke einer be- quemen Uebersicht ein alphabetisches Namens-Register sehr vermissen Hess. Mit der Registratur der im Syndicats-Archiv reponirten Schrift-
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XVII
stücke hatte Klünenberg auch begonnen, aber die Arbeit blieb düif tig uud unvollendet. Je mehr die Aetenstüsse hier sieh anhäuften, desto grösser wurde die Unordnung und desto schwieriger die Mög lichkeit einer Orientirung. 1634 wurde durch einige vom Käthe be- sonders hierzu bestellte Commissare der Inhalt des Archivs mit den von Kronenberg und Weiss aufgenommenen Inventarien ver- glichen und die weitere Fortführung der Inventare dem Secretär Schulgen Ubertragen.
Nach .Sehnigen'!» Tode verordnete der Rath aufs Neue, die Repertorien mit dem Inhalte der Archive sorgfältig zu collationi- ren und die Aufzeichnung und Copiruug der hinzugekommenen Do- cumeute fortzusetzen. Diese Arbeiten behielten aber stets lediglich den Charakter von blossen Hegistrationen. Von einer wissenschaft- lichen Benutzung nirgends eine Spur. Praktisch wurde die Benutzung nur dann, wenn irgend ein Process zu führen, eine schwebende Rechts- frage zu erledigen oder eine Forderung abzuweisen war.
Diese praktische Wichtigkeit des Archivs trat während des sie- benzehnten Jahrhunderts in den Streitigkeiten zwischen der Stadt und dem Erzbischofe in klarer Weise zu Tage. Im Archiv allein waren die Docuinente zu finden, durch welche der Rath die Prätensionen der Apologie und der Securis abzuschlagen hoffen konnte.
Je mehr die Urkunden im Thurme nnd die Actenstücke im Syn- dicats-Arehiv sich häuften, desto dringender stellte sich das Üedttrf niss eines eigenen Archivars heraus.
Im Raths-Protocolle vom 17. Juni 1724 heisst es: „Als Gespräch vorgefallen, dass dem Publiko vortheilig, wann zur Einrichtung des Archivs ein Subjectum ausgesehen würde, hat man gesammte Herren Bürgermeister anersueben zu lassen beschlossen, um zu solchem End- zweck auf einen Archivar bedacht zu sein, mit selbigem über die Conditioncu schriftlich zu tractiren und darüber ad senatum die Relation und Gutachten einzuschicken."
Auf Grund dieses Gutachtens wurde der Syndicus Maxim. Ley am 21. Juni auf 6 Jahre zum Archivar ernannt. Er wurde unter An- derem verpflichtet, „alle Briefschaften zu durchlesen und juxta alpha- beta mit dem summarischen Inhalte absonderliche indices zu ver- zeichnen, demnächst von anderen Parteisachen abzusondern und in die vorhandenen Laden einzuregistriren und von den Urkunden des Gewölbes copias vidiraatas anzufertigen". Zu seiner Beihülfe stellte der Rath noch einen Kanzlisten an, welcher dem Archivar zur Hand stehen und von demselben unmittelbar seine Anweisungen zu empfan- gen haben sollte.
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XVIII
Die erste der Hauptarbeiten, welche Ley mit Hülfe des Registra tora Rüdesheim unternahm und vollendete, war eine sorgfaltige Ka talogisirung des Haupt-Archivs. Er ordnete sämmtliche Urkunden in 94 Laden nach den Materien: Pontificalia, Episcopalia, Ordines, Pa- rochialia, Scabinalia, Pollerwerth, Conventus, Abbatiae, Imperialia, Oonfoederationes, Juliacensia, Montensia, Clivensia et Marcana, Gel- rensia, Limburgensia, Aquensia, Tuitiensia, Erbvogtei, Novesiensia, Verbund- und Transfixbriefe, Mann-, Bürger- und Bestallung- und Urpfedebriefe, Moguntina, Trevirensia, Hürther Bachfluss, Hassica, diversae Civitates, Processus Muisgen, Deutsch-Ordenshäuser, Jura Universitatis, Münzsachen, Stapel und Commercia, geistlicher Wein- schank, Kurpfalz, Söhnbriefe, Captivi clerici, Seestädte, Varia gallicana, Judaei, Hermann von Goch, Hilger von der Stessen und andere. An 2000 Urkunden sind in diesem Repertorium speciel verzeichnet. Gegen 500 Urkunden, namentlich Quittun- gen, Mannbriefe, Söhnbriefe u. s. w. sind nur paketweise aufgenom- men. Etwa 10,000 bis 12,000 Stück Quittungen und Mannbriefe, die in dem ersten Pergament-Repertorium summarisch aufgenommen wa- ren, sind hier ganz Ubergangen und wahrscheinlich als werthlos reponirt worden. Einen nicht geringeren Fleiss, als auf das Haupt- Archiv, wandte Ley auch dem kleinen wie dem grossen Syndicats- Archiv zu. Er sorgte dafür, dass die bunt durch einander liegenden Convolute des Syndicats-Archivs ordentlich bezeichnet und registrirt wurden.
Die Archive der Mittwochs- und Freitags-Rentkammer gehörten nicht zu seinem Ressort.
Nach Ley 's Tode 1745 blieb die Stelle eines Archivars wieder unbesetzt bis zum Jahre 1788. Am 18. August des genannten Jahres wurde „auf eingelegte Erinnerung, die Bestellung eines hierortigen Archivarii nöthig zu sein, Herr Syndicus von Bianco ernannt" Als Remuneration wurden ihm zu seinem Syndicats-Gehalte jährlich 400 Gulden zugesetzt, v. Bianco besass Titel und Gehalt; dabei blieb es aber auch. Der Rath hatte es versäumt, ihn auf eine besondere Instruction zu verpflichten; darum begnügte sich v. Bianco damit, das Archiv sorgfältig unter Schloss und Riegel zu halten und die eingehenden Schriftstücke in die Registratur zu reponiren.
Das städtische Archiv gerieth in grosse Gefahr, als im Jahre 1797 in Köln mit der alten Zeit völlig gebrochen und die reichs- städtische Verfassung zu Grabe getragen wurde.
Am 9. September 1797 versiegelten die Bürgermeister v. Hilgers, Klespe und Wittgenstein, in Beisein einiger Deputirten des vormali-
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gen Käthes, die eiserne Eingangsthür zum Gewölbe und deponirten die Schlüssel auf der Mittwochs-Rentkammer.
Einige Tage nachher nahm die neue Verwaltung die Schlüssel an sich, und das Gewölbe ward wieder geöffnet.
Mit dem Sturze der alten Staats- und Rechtsverhältnisse, mit dem Beginne einer neuen Zeit und völlig neuer Zustände verlor das Archiv seinen praktischen Werth und seine rechtliche Wichtigkeit. Der bei Weitem grösste Theil der Urkunden und Schriftstücke wurde plötzlich aus der Gegenwart in die Vergangenheit geschoben. Es ist zu verwundern, dass der gesammte Inhalt des Archivs, wie an so vielen anderen Orten, nicht auch in Köln der Revolution, die so sorgsam jede Erinnerung an die alte Zeit zu vernichten suchte, zum Opfer gefallen ist. Der einzige bedeutende Verlust, den das Archiv zu beklagen hat, sind die früher in der Mittwochs-Rentkammer auf bewahrten Rechnungen und Quittungen über die vom dreizehnten bis zum achtzehnten Jahrhundert ausgeführten städtischen Bauten. Diese Papiere waren beim Sturze der reichsstädtischen Verfassung in die oberen Räume des Rathsthurmes gebracht worden. Hier lagen sie unverschlossen, dem Muthwillen der Jugend und dem Eigennutz der Trödler leicht zugänglich. Es ging ihnen wie dem Rest der alten Rüstkammer; sie waren verschwunden, ehe man daran dachte, sie unter Verschluss zu legen.
Während der französischen Periode und in den ersten Jahren der preussischen Regierung stand das städtische Archiv unter der Aufsicht des Registratore Imhof. Seinem gewissenhaften Amtseifer und seiner Sorge für die Erhaltung aller Reste einer grossen Vergangenheit ist es zu verdanken, dass die in eine neue Zeit herübergeretteten alten städ- tischen Archivalien sorgsam bewahrt und dass ein Theil der noch nicht vernichteten Pergamente und Manuscripte aus den Archiven vernichteter Institute und aufgelöster Gorporationen dem städtischen Archiv einverleibt wurde. Nach dem Abgange Imhof 's (1819) konnte das Archiv keinem fleissigeren und gewissenhafteren Bewahrer an- vertraut werden, als dem Ober-Secretär Peter Fuchs. Er hatte die Freude, das Archiv durch die wichtigsten auf die Stadt Köln bezüg- lichen Handschriften bereichert zu sehen, welche der unvergessüche, hochverdiente Walraff unter schweren persönlichen Opfern gesam- melt hatte und der Stadt zum Geschenke machte. Männer, denen es um historische Studien und Forschungen Ernst war, fanden bei Fuchs die bereitwilligste Unterstützung; so namentlich Sartorius, Lap penberg, Hüllmann, Erdmann, Nettelblatt, Merkel, Ranke, Lacom biet u. s. w.
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Von dem massenhaften Inhalt des städtischen Archivs heben wir hier die wichtigsten handschriftlichen Quellen hervor:
1. Pergament -Urkunden.
An solchen zählt das Archiv gegen 40,000 Stück. Unter diesen befinden sich etwa 5000 Urkunden, welche sich auf die verschieden- sten städtischen Verhältnisse beziehen; dann gegen 2000 aus den Archiven verschiedener Zünfte, der Mühlenerben, der Mtinzer-Haus- genossen, einzelner Klöster, Convente und Spitäler; weiter Uber 2000 hanseatische Pergamente, die aus dem Archiv des Brüggelchen Con- toirs herrühren; 3000 kanzellirte städtische Rentbriefe; gegen 25,000 Quittungen Uber empfangene Rentzahlungen, Manngelder und Kriegs- löhnungen. Sämmtliche Quittungen haben schön erhaltene Siegel; sie sind für die Geschichte der städtischen Finanzwirthschaft, des Kriegs- wesens, des Edelbürgerthums, so wie für die Wappen- und Siegel- kunde von besonderem Interesse.
2. Original-Briefe.
Im Ganzen wohl 150,000 Stück, darunter etwa 1800 Briefe von deut- schen Kaisern, 1200 von kölnischen Erzbischöfen, 2000 von kölnischen Gesandten, 2000 von verschiedenen Fürsten und Grafen, 10,000 han- seatische Briefe u. s. w. Ein grosser Theil der verloren gegangenen Briefe findet sich abschriftlich in den Copieenbüchem; diese Copieen- bücher, 130 Folianten, enthalten etwa 120,000 Copieen von Briefen, die aus der städtischen Kanzlei von 13G7 bis in das siebenzchn e Jahrhundert expedirt worden sind.
3. Acten.
Ihr massenhafter Vorrath umfasst die Zeit vom dreizehnten Jahr- hundert bis zur preußischen Besitznahme. Wir nennen davon: Ver- waltungssachen, Steuern, der zehnte, zwanzigste und hundertste Pfennig, Zölle, Lizente, Stapel, Schifffahrt, Boten- und Postwesen, Kaufhäu- ser, Salzthttrme, Weinhandel, Häringshandel, Kornhäuser, Weinge- wächs, Häuser und Eigentbum des Rathes, öffentliche Bauten, hürther Bach, Bannmeile, Mühlen, Bauerbänkc, Schweidt, Schreinssachen, Geleit, Policei, Münzwesen, Einwohnerzahl, Topographie, Marktsachen, Feste, Cultur, Sitten, öffentliche Spiele und Lustbarkeiten, bürger- liche Unruhen (namentlich 1481, 1511, 1609, 1681 ff., 1775 ff, 1788 ff.), Gttlich'sche Angelegenheiten, St. Peters-Streitigkeiten, Fe- stungsbauten, Ziegelbrennerei, innere und äussere Kämpfe, Fried-
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Schlüsse, städtische Artillerie, Zeughaus, Montirung, Militär-Status, Colonelschaften, truchsessischer Krieg, französische Einquartierungen, kaiserliche Winterquartiere, Truppenverpflegung, englische und preussi- Behe Werber, Gerichtsbarkeit, Gerichte, Freigerichte, Processe, Greve, Stockhaus, Käx, Erbvogtei, Hacht, Klapperhof, LehnbUcher, Ritter- höfe, Höfe auswärtiger Fürsten, Verhältniss zum Kaiser, zu Kur-Köln, Pfalz, Trier, Aachen, Mainz, Jülich u. s. w., verfallene Häuser, ver- haftete Fremde, Immunität der Geistlichen, Orden, Stifter, Klöster, Convente, Pfarreien, Beneficien, geistliche Personen, Eigenthum der Geistlichen, Höfe der Abteien, Nuucieu, Nunciat Ursachen, Religions- sachen, Reformation, Wiedertäufer, Gewaltthaten gegen Protestanten, apostasirte Geistliche, Beisassen, .luden, Hospital h. Geist, Rivilien, Gronewald, J. Baptist, Ipperwald, weite Thür, St. Brigiden, St. Martin, Waisenhaus, Arbeitshaus, Universität, Unterrichts-Acteu von 1449 bis 1814, Universitäts-Eigenthum, Stiftungen, Studeuten, Pro- fessoren, Provisoren, Gesandtschafts-Berichte, Rechnungen der Ge- sandten, Instructionen für die Abgeordneten zu den Hansetagen, han- seatische Acten, Topographie des hanseatischen Bundes, Kriegssachen der Hanse, Rechnungen des brilggischen Conthors, Verlegung des Conthors nach Antorf. Eine Masse von Denkschriften, Gutachten, Deductionen u. s. w. in Bezug auf die Streitigkeiten zwischen der Stadt und dem Erzbischofe, meist von der Feder des G. Hessel - mann; u. s. w. u. s. w.
4. Eingebundene Schriftstücke.
(Sachen von aUgemeinem Interesse, von speciel kölnischem Interesse, Originalien, Copieen, Chroniken, Ausarbeitungen etc.)
Reichstags- Verhandlungen vom Jahre 1497 bis 1680.
Acten verschiedener Reichsdeputationstage, von 1572 bis 1680.
Visitations-Protocolle des Reichskammergerichtes, mit Anlagen und Berichten der kölnischen Subdelegirten.
Verhandlungen und Ahschiede der Städtetage, von 1480 bis 1612.
Berichte und Instructionen der zu den Städtetagen entsandten kölnischen Deputirten.
Verhandlungen und Abschiede der westfälischen Kreistage, von 1533 bis 1794/
Rechnungen der Kreispfennigsmeister.
Praeliminaria et alia acta publica pacem tcestphalicam eoncernen- tia de xinnU 1640-1648.
Protocollum extraordiuarium catholicorum, 1645—1647.
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Protocollum de» fürsü. coüegii zu Minister, 1645—1649. ') Acta bezüglich der jidich'schen Erbfolge. Pacißcations -Verhandlungen, von 1595 bis 1604. Protocolle der Mümprobationstage, von 1556 bis 1718. Hanseatisches Privilegienbuch, 15. Jahrh., nebst 8 Bänden mit Copieen.
Hanseatisches Statutenbuch, 1500. Hanseatisches Zollregister, 1401 ff.
Recesse der Hansetage zu Lübeck, Bremen, Köln, Stralsund. Hamburg, Brügge, London, von 1385 bis 1572, 18 Bände. Diese Acten enthalten höchst interessante Specialia zur Geschichte der Hanse.
Eidbücher, im Ganzen zehn, das älteste von 1321, das jüngste aus dem siebenzehnten Jahrhundert.
Rathsverordnungen aus dem vierzehnten Jahrhundert.
Gesetzcodex, geschrieben im fünfzehnten Jahrhundert; enthält die meisten auf die Verfassung und das Gerichtswesen der Stadt bezüg- lichen Verordnungen, von 1342 bis 1449.
Statutenbuch, geschrieben 1407; enthält alle vom Rathe erlassenen Gesetze, Verordnungen, Ordonnanzen und Morgensprachen. — Im Anschlüsse hieran wurden die zahlreichen Statutenbücher, mit den späteren Verordnungen, geschrieben; das Archiv zählt solcher Statu- tenbücher noch 27 Exemplare; einzelne haben interessante Notizen und Zusätze.
Morgensprachen, von 1440 bis 1623, 5 Bände.
Rollenbücher; in ihnen sind enthalten sämmtliche Satzungen für die einzelnen Rathsbeamten und die unter dem Rathe stehenden In- stitute, als: Rolle des Weinschuleugerichts, der Wuchermeister, Eid- herreo, Weinmeister, Thurmmeister, Stimmeister, Klagherren, Fisch- marktwirthe, Payementsherren, Unterkäufer, Käuferherren, Gaffel- herren, Wegemeister, Pfennigsherren, Wallherren, Wollkücheherren, Brandherren, Zuchtmeister, Deputirten zu den Provisoren-Rechnungen der Hospitäler, der Deputirten zur Kellerschreiberstube, der Apotheken- Visitatoren u. s. w.
Eid und Reglement fttr den Umlauf.
•) Die eilf von dem strassburger Kanzler Halvern herrührenden, auf den west- fälischen Frieden bezQgüchen Folianten wurden 1724 vom Rathe für 400 Gulden angekauft.
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Fiscalische Ordnung.
Bauordnung.
Rathskellerordnung.
Raths-Protocolle. Die ältesten Protocolle der Kaths-Sitzangen sind in den Eidbttchern des vierzehnten Jahrhunderts enthalten. Eigene Protocollbttcher wurden mit der neuen Verfassung angelegt 1396 ; sie reichen bis 1798; im Ganzen 248 Bände. Der fünfte Band, 1501 bis 1523, fehlt; in der letzten Zeit ist eine bedeutende Anzahl von Rathsschlüssen aus den Jahren 1501 bis 1512 in verschiedenen Pa- pieren aufgefunden worden, wodurch die fehlenden Protocolle ergänzt werden.
Schickung a- Protocolle; enthält die Protocolle der Raths-Commissio- nen, 1437 bis 1511, 4 Bände.
Stimmeister-Protocolle ; enthält hauptsächlich Zeugenverhöre, in Bezug auf polieeiliche Vergehen, von 1582 bis 1666, 5 Bände.
Copieenbücher und Protocolle der Kanzlei, von 1554 bis 1661.
Liber edictorum senatus, von 1596 bis 1713, 6 Bände.
Uber sententiarum ; enthält die Entscheidungen, die vom Rathe in den vor ihn gebrachten Streitsachen gefallt worden, 1600 bis 1646, 4 Bände.
Liber malefactorum, 1517 bis 1527: „Wer in desem Kalffell nyet en wylt stayn, deh sali van boesen wercken laenn."
Thurmbücher oder Libri captivorum; sie enthalten die Verhöre der zu Thurm gebrachten Gefangenen, von 1555 bis 1752, 67 Bände.
Protocolle der Zunft- Deputirten während der Bürger-Unruhen, 1481 und 1609, 2 Bände.
Inquisitions- Protocolle in der Gülich'schen Sache, 1681 bis 1683, 3 Bände.
Hexen-Protocolle.
Krieg*- Protocolle, 1634 bis 1638 und 1688 bis 1699. Blut- und Extractbuch, 1606 bis 1713.
Protocolle des Amüeute-Gerichtes, von 1411 bis 1594, 83 Bände.
Protocolle in Sachen der Bürgerschaft gegen die Freigerichte.
Einnahme- und Auegabe- Register, von 1370 bis 1380, dann von 1432 bis 1798, von der Freitags-Rentkammer, 47 Bände.
Einnahme- und Ausgabe- Register der Satcrstags-Rentkammer, von 1500 bis 1532.
Control-Register, von 1687 bis 1797, 37 Bände.
i: nt Register, von 1611 bis 1795, 120 Bände.
Copieenbücher von Rentvertchreibungen, 4 Bände.
Register über die Abgabe des hundertsten Pfennigs, 10 Bände.
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Memorialbücher, von 1574 bis 1751, IG Bande. Zapf-Accis-Register, von 1422 bis 1775, 30 Bände. Register Uber das Weingewächs in Köln, 4 Bünde. Empfangs- und Ausgabe- Register der Mittwochs-Rentkammer, von 1500 bis 1707, 31 Bände.
Register Uber ausserordentliche Einnahmen und Ausgaben, 11 Bände. Salarienbücher, 6 Bände.
Empfangs-Register der Kriegscasse, 1615 und 1682.
Register von dem Viehmarkte, Kaufhause Gürzenich, von den Krahnen, den Thoren, den eingeführten Weinen, dem Salpeter, den Reichssteuern, dem Rathskeller, den Rathszeichen, den Brodpfenni- gen, dem Lagergeide, den Strafen der Brauer u. s. w. u. s. w., 70 Bände.
Acten Uber die Betheiligung der Stadt am Kriege gegen die Türken, 1664.
Soldbuch der Soldaten, 1735.
Fortificationsbuch, 1610, 1632, 1670 bis 1680.
Streit mit Jülich in Betreff des Festungsbaues zu Mülheim, 4 Bände.
Streitigkeiten mit Aachen, 2 Bünde.
Winkelmann' & Gesandtschaftsberichte, 15 Bände.
Cäremonien- und Funeralbüchr; darin sind die Beerdigungen der Bürgermeister, Kaiser-Huldigungen, Einritt der Kurfürsten u. s. w. beschrieben, von 1443 bis 1797, 5 Bände.
Matricula Kotariorum, 1611 bis 1791.
Rathsherren-Verzeichniss, von 1396 bis 1798, 10 Bände.
Geleits-Register, 11 Bünde. Absagebuch, Verzeichniss der Bürger, die von 1391 bis 1511 die Bürgerschaft aufgesagt, 2 Bände.
Verzeichniss derjenigen, denen von 1455 bis 1472 die Bürger- schaft aufgesagt worden, 2 Bände.
Bürgtrliste, von 1356 bis 1577.
Qualißcations-Reg ister; enthält die Namen derjenigen, die sich zum Bürgerrecht qualificirt haben, nebst den darauf bezüglichen Proto- collen und den Zahlungen, von 1616 bis 1794, 12 Bände.
Bnrgerbuch; enthält die Bürger, welche von 1613 bis 1655 zum Weinzapf angenommen worden.
Bruderschaftsbuch der Münzer-Hausgenossen, beginnt mit 1351.
Protocolle der Münzgesellschaft, von 1536 bis 1780, 2 Bände.
Münzbuch des Münzwardeins Friedrich Rodorff.
M'>nznotizen, von demselben.
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Münzwaradirungs- Atteste und andere Schriftstücke Uber Müuz- gachen, 16 Bünde.
Amtleutebücher von St. Martin, Airsbach, Alban, Severin, Lorenz, Peter, Columba, Brigiden, Aposteln, Weiheretrassen-Schrein ; sämmt- lich aus dem dreizehnten bis fünfzehnten Jahrhundert.
Sechs Hefte aus verschiedenen Schrtinen, aus dem dreizehnten Jahrhundert.
Copie des Schreinsbuche» de» H acht- Sehr eine»; Schreins- Expedi- tionen, 6 Bände.
Liber religio»orum ; Verzeichnis:* der ClUter und Fahren, die seit dem sechszehnten Jahrhundert in den Besitz von Geistlichen ge- kommen.
Statuten des Domcapitel», des Klosters Weier, der Jacobs-Bruder- schaß, der Agatha- Bruderschaft, der Bruderschaft des h. Nikolaus zu Sülz u. s. w.
Termin- und Zinsbuch des Hospitale» zum h. Geist, 7 Bände.
Privilegien und Statuten der Universität.
Matrikel der Universität, von 1416 bis 1787, 4 Bände.
Facultätsbuch der Mediciner, 1461.
Annales facultatis med., von 1629 bis 1754.
Fundationsbuch des Laurentianer-Gi/mnasiums.
BruderechaftsbUcher der Schaffen- Bruderschaft, vierzehntes Jahr- hundert.
Bruderechaftsbttcher der Gewandschneider, von 1343 bis 1523, 3 Bände.
BruderechaftsbUcher der Schneider, Decklakenmacher, Wollenweber, Steinmetzen, Sartuchweber, Goldschmiede und Goldschläger, Sartvörter, Taschenmacher, Harnischmacher, Schwertfeger, Gürtelmacher, Barbierer ; Zunftbuch vom schwarzen Hause; Kolle der Garnmacher.
Acta et processus; enthält die Processe und Verhandlungen, die sich auf die Streitigkeiten der S'adt mit den Erzbischöfen beziehen, von 1169 bis 1672, 49 Bände. Diese im siebenzehnten Jahrhundert auf Befehl des Käthes zusammengebundenen Collectaneen enthalten Schriftstücke aus dem vierzehnten, fünfzehnten, sechszehnten und sie- benzehnten Jahrhundert und verbreiten sich Uber alle Streitigkeiten, die von 1169 bis 1672 zwischen der Stadt und den Erzbischöfen ge- schwebt haben.
Proceas-Acten Uber die Gruth, fünfzehntes Jahrhundert.
Giiterverzeichnis» des Erzstiftes, dreizehntes Jahrhundert.
Hauptbuch, Journal und sonstige Acten über die kurfürstlichen Pfandvertchreibungen, von 1487 bis 1789, 20 Bände.
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Landesmatrikel, Descriptionsbuch u. 8. w., 3 Bde.
Libri duo in causa Pastorum Coloniensium contra capitula Col. in puncto praebendarum, 1580 nnd 1581.
Liber. magnus privüegiorum. Ein Pergament-Codex von 234 Gross- folio-Blättern, in welchem ohne chronologische Ordnung die Privilegien und Documente der Stadt enthalten sind; es wurde begonnen 1326. Es schrieben daran : der oberste Stadtschreiber Meister Arnold, dann Meister Wichartz und nach und nach sechs andere Schreiber. Es enthält einzelne Urkunden, deren Originale verloren sind.